Prüfungen


Diese Seite dient der Zusammenfassung der wichtigsten und meistgefragen Informationen zu den Prüfungen. Findet ihr hier nicht die gesuchten Informationen oder möchtet mehr Details wissen schaut auf der Uni-Seite für BachelorMaster und Diplom vorbei.

Prüfungspläne 

 

Hier findet ihr die Prüfungspläne der Prüfungen im Bachelor und Master. Bitte beachtet, dass dies lediglich Vorschläge sind, an die die Dozenten weitestgehend versuchen sich zu halten, dies ist allerdings nicht immer möglich. Trotzdem hilft es euch hoffentlich eure Zeiten schon früher besser zu planen!

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Prüfungsplan (Stand: 26.10.21)
Prüfungspläne Bachelor und Master_Stan
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Notenverbesserung

 

Informationen Versuch zur Notenverbesserung nach § 11 Abs. 8

In der Ersten Ordnung zur Änderung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang und den Masterstudiengang „Psychologie“ an der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau vom 26.10.2011 wird im § 11 Abs.8 folgendes geregelt:

 

„Eine im ersten oder zweiten Versuch innerhalb der Regelstudienzeit bestandene Prüfung kann in insgesamt zwei Modulen jeweils einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden. Wird eine Notenverbesserung nicht erreicht, bleibt die im ersten Prüfungsversuch erzielte Note bestehen. Die Wiederholung einer Modulprüfung ist jeweils spätestens innerhalb des Prüfungszeitraums des Folgesemesters abzulegen. Die Möglichkeit der Notenverbesserung besteht nicht für die Bachelor- und die Masterarbeit.“

 

Der Antrag muss bis zum Ende der jeweiligen Anmeldefrist dem Hochschulprüfungsamt vorliegen.

 

Bei Fragen steht Ihnen das Team des Hochschulprüfungsamtes gerne zur Verfügung.

 

Antrag gibts hier oder auf der Seite des Prüfungsamtes (Bachelor)

 

 

 

Attestregelung


Bei einer erstmalig vorgetragenen Prüfungsunfähigkeit ist ein einfaches ärztliches Attest ohne weitere Angaben, welches lediglich die Prüfungsunfähigkeit aus ärztlicher Sicht bescheinigt, ausreichend.

 

Ab der zweiten "Krankmeldung" [Anmerkung/Interpretation des Landauer Prüfungsausschusses: im gleichen Fach] soll dem Studierenden zumindest eine Wahlmöglichkeit eingeräumt werden:

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Regelung zum weiteren Wiederholungsversuch

Wird im Sommersemester 22 (Prüfungszeitraum 01.04.-30.09.) eine Prüfungsleistung nicht bestanden, kann hierfür keinzusätzlicher Wiederholungsversuch (vierter Versuch) mehr ausgesprochen werden. Siehe hierzu die aktuell geltende Rahmen-Prüfungsordnung vom 20.04.2021. 

Neues Verfahren bei Krankmeldungen

Ab sofort kann das ärztliche Attest auch ausschließlich ordentlich eingescannt per E-Mail zugesandt werden. Hierzu nutzen Sie bitte ausnahmslos den neuen Vordruck des qualifizierten Attests auf unserer Homepage. Das Original ist durch die Kandidatin oder den Kandidaten für die Dauer des Studiums aufzubewahren und wird gegebenenfalls von Seiten der Universität nach gefordert. Weitere Infos finden Sie auf dem Vordruck. Die Einreichung muss zwingend über Ihre Uni E-Mailadresse erfolgen.

Wichtiger Hinweis: 
Es wird keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung akzeptiert. 

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

Ihr Hochschulprüfungsamt am Campus Landau (diese Infos wurden der Website des HPA entnommen)

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Grundsätzlich ist es Sache des Prüflings, wie er seine Prüfungsunfähigkeit nachweist. Es ist dem Prüfling nicht verboten, den behandelnden Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden.

 

Wenn er dies nicht möchte, kann er auf ein amtsärztliches Attest ausweichen.

 

Das ganze könnt ihr auch noch einmal auf der Uni-Seite nachlesen.

 

Infos des Prüfungsamtes findet ihr natürlich auch auf der Homepage für Bachelor, Master und für Diplom.